Desinfizieren von Flächen und Inventar – immer mit Handschuhen! Hierzu gibt es eine klare Regelung der Berufsgenossenschaft (BGR Nr. 250). Sie sollten es sich auf jeden Fall zur Pflicht machen, beim Desinfizieren von Flächen und Inventar grundsätzlich Handschuhe zu tragen. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Handschuhe tragen, die eine Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmitteln aufweisen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Umfüllen und Dosieren von Desinfektionsmitteln. |